Ausarbeitung der jährlichen Steuererklärung für Kapitalgesellschaften und Betriebsstätten
Ausarbeitung der jährlichen Steuererklärung im Hauptsteuerdomizil inkl. aller notwendigen Beilagen bzw. Einlageblätter. Bei Bestehen von Nebensteuerdomizilen: Erstellung der interkantonalen oder allenfalls internationalen Steuerausscheidung.
Prüfen von Steuerveranlagungen
Prüfen von provisorischen und definitiven Steuerveranlagungen. Abgabe von Empfehlungen in Bezug auf Höhe und Frist von zu leistenden Steuerzahlungen.
Erhebung von Einsprachen
Beratung im Hinblick auf die Erfolgsaussichten von Einsprachen. Ausarbeitung von Einsprachen gegen definitive Steuerveranlagungen. Vertretung gegenüber den Behörden.
Amten als Steuerstellvertreter
Entgegennahme und Behandlung sämtlicher Korrespondenz in Steuerangelegenheiten (Steuererklärungsformulare, provisorische und definitive Veranlagungen, Rückfragen zur Steuererklärung etc.) auf Basis einer entsprechenden Vollmacht.
Fristenmanagement
Managen der Fristen zur Einreichung der Steuererklärung. Rechtzeitiges Einholen von Fristverlängerungen, sofern notwendig.
Steuerberatung («Tax Consulting»)
Umstrukturierungen
Beratung zur steuerlich optimalen Gestaltung von Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen im Konzern). Ausarbeitung von Steuerrulings mit allen involvierten Steuerbehörden.
Unterstützung bei Steuerprüfungen
Unterstützung bei Steuerprüfungen durch Schweizer Steuerbehörden (kantonale Steuerverwaltungen, Eidgenössische Steuerverwaltung).
Verrechnungspreise («Transfer Pricing»)
«Review» des bestehenden Geschäftsmodells im Hinblick auf allfällig bestehende Risiken aus Verrechnungspreissicht. Ausarbeitung von Transfer Pricing Dokumentationen. Beratung in Bezug auf die verrechnungspreislichen Implikationen von konzerninternen Umstrukturierungen. Für die Beurteilung von Geschäftsvorfällen aus Sicht von ausländischen Steuergesetzen arbeiten wir mit einem kleinen Netzwerk von ausländischen Verrechnungspreisexperten zusammen.
Unternehmenssteuerreform III («STAF»)
Beratung bei der Umsetzung der sog. «STAF». Ausarbeitung von Rulings (z.B. im Zusammenhang mit dem Verlust von kantonalen Steuerprivilegien).
«Sparring Partner»
Agieren als «Sparring Partner» für Schweizer Steuerverantwortliche von Konzernen.
«Staff lending»
Mitarbeit im Steuerteam von Konzernen für spezifische Projekte (M&A, Umstrukturierungen etc.) für eine vereinbarte Zeit und ein vereinbartes Pensum.
Mehrwertsteuerabrechnungen
Ausarbeiten von Mehrwertsteuerabrechnungen (quartalsweise oder halbjährlich, je nach Abrechnungsmethode). Elektronisches Einreichen der Abrechnung via Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Mehrwertsteuerberatung
Beratung in Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung von einzelnen Leistungen bzw. Geschäftsvorfällen. Bei komplexen Fragestellungen sowie bei grenzüberschreitenden Transaktionen arbeiten wir mit einem externen Mehrwertsteuerexperten zusammen.